Vermietung von Bautrocknungs- und Heizgeräten
Vermietung vonBautrocknungs-und Heizgeräten

AGB

1) Mietzeit

Die Mietzeit bginnt an dem zwischen den Mietparteien vereinbarten Tage mit der Gebrauchsgewährung des Gerätes an den Mieter.

Die Mietzeit endet mit der Rückgabe des Mietgegenstandes.

Die Ausfallzeiten müssen dem Vermieter belegt werden. Weiterhin ist er unverzüglich von dem Ausfall des Mietobjetktes in Kenntnis zu setzen.

2) Auf-/ Abbauarbeiten, Auslieferung, Transportkosten

Anfahrt und Transportkosten sind vom Mieter zu tragen. Durch den Vermieter durchgeführte Auf- und Abbauarbeiten, etc. werden nach dem jeweils gültigen Stunden- und Kilometersatz gesondert berechnet und sind, soweit nicht schriftlich in den Sondervereinbarungen festgehalten, nicht Bestandteil des Mietzinses.

Der Mieter hat bei der Anlieferung am vereinbarten Anlieferungsort anwesend zu sein. Falls er oder sein Vertreter nicht bei der Anlieferung anwesend sein können, werden die vermieteten Geräte am vereinbarten Auslieferungsort, so weit zugänglich, hinterlassen. In diesem Fall erkennt der Mieter die ordnungsgemäße und vollständige Lieferung an.